Das von der Polizei unter anderem auch in den Bundesländern Berlin und Brandenburg eingesetzte Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan speed ist nach der oben beschriebenen Entscheidung derzeit nicht zum Nachweis einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit verwertbar, da das digital angefertigte Beweisfoto auf etwaig vorhandenen Fehlerquellen nachträglich nicht mehr überprüft werden kann. Wenn hiernach Zweifel an der Tatbegehung nicht ausgeschlossen werden können, ist das Verfahren einzustellen oder der Betroffene vom Ordnungswidrigkeitenvorwurf freizusprechen.