IV. Neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz seit dem 01.01.2009

In Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer zum 01.01.2009 zwar die Freibeträge für die Steuerklasse I (Ehegatte = 500.000 €, Kind = 400.000 €, Enkel (bei Erbschaft) = 200.000 € etc.) und für die Steuerklasse II erheblich erweitert (u.a. Geschwister, Nichte, Neffe = 20.000 € ). Gleichzeitig wurden jedoch bei Personen der Steuerklasse II über die Freibeträge die Steuersätze massiv erhöht.

Inwieweit hierdurch der Gesetzgeber seinen verfassungsrechtlichen Ermessenspielraum noch entsprochen hat, bleibt den zukünftigen gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten.

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