IV. Neues Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz seit dem 01.01.2009
In Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer zum 01.01.2009 zwar die Freibeträge für die Steuerklasse I (Ehegatte = 500.000 €, Kind = 400.000 €, Enkel (bei Erbschaft) = 200.000 € etc.) und für die Steuerklasse II erheblich erweitert (u.a. Geschwister,…