Rechtsanwalt Sven Morche
Sven Morche

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Garzauer Chausee (im STIC, Haus TC 9)
15344 Strausberg
Telefon: 03341/ 27 10 08
Telefax: 03341/ 27 10 10
Mobil: 0173 999 333 2

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Garzauer Chausee (im STIC, Haus TC 9)
15344 Strausberg
Telefon: 03341/ 27 10 08
Telefax: 03341/ 27 10 10
Mobil: 0173 999 333 2
Gerichtsurteile/ Gesetzgebung
II. Abgestufte Darlegungslast gilt für den Arbeitgeber auch bei einer Kündigung aufgrund eines Interessenausgleiches mit Namensliste, Arbeitsgericht Dresden vom 21.01.2009
Ein Arbeitgeber kann sich nicht erfolgreich im Kündigungsschutzverfahren nur auf die Argumentation der Überprüfbarkeit der Sozialwidrigkeit der Kündigung auf grobe Fehlerhaftigkeit im Sinne von § 1 V KSchG zurückziehen, ohne die wesentlichen Gründe und die Sozialauswahl dargestellt zu haben. Im Rahmen der abgestuften Beweislast hat auch in diesem Fall zunächst…
I. Sittenwidrige Lohnzahlung an Arbeitnehmer/in rechtfertigt Nachzahlung
Die Zahlung eines Bruttoverdienstes von 5,20 € in der Stunde an eine Arbeitnehmerin eines Textildiscountunternehmens kann hiernach sittenwidrig sein, wenn die Höhe der Lohnzahlung im Arbeitsvertrag so niedrig bemessen ist, dass diese in einem erheblichen Widerspruch zur taxmäßigen Vergütung gemäß § 612 BGB liegt. Anhaltspunkte hierfür können sich auch aus…